
Wer ist zuständig, wenn es nach Feierabend auf der B 54 kracht und Öl aufgenommen werden muss oder Absperrungen für die Bergungsarbeiten gebraucht werden? Der Landesbetrieb Straßen jedenfalls nicht. Denn der hat für derlei Fälle keine Bereitschaft, die er abends noch rausschicken kann.