Das Dienstverbot gegen den Bauamtsleiter der Gemeinde ist aufgehoben. Das ist ein Teil des Vergleichs, den beide Parteien vor dem Verwaltungsgericht Münster geschlossen haben. Am kommenden Dienstag ist der Beamte wieder im Dienst.
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Das Dienstverbot gegen den Bauamtsleiter der Gemeinde ist aufgehoben. Das ist ein Teil des Vergleichs, den beide Parteien vor dem Verwaltungsgericht Münster geschlossen haben. Am kommenden Dienstag ist der Beamte wieder im Dienst.