
Im 17. Jahrhundert sind alle Höfe der Feldbauerschaft, die dem Domkapitel zu Münster als Grundherr gehörten, genau beschrieben worden. In den Akten des Staatsarchivs Münster sind die Lage der verschiedenen Ländereien, ihre Größe und Abgrenzung nicht nur schriftlich, sondern meistens auch zeichnerisch wiedergegeben worden.