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„Dies ist kein Kavaliersdelikt“

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„Dies ist kein Kavaliersdelikt“, machte der Richter bei der Urteilsverkündung deutlich. Er verurteilte den Angeklagten wegen des Besitzes kinderpornografischer Videos zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, zu zahlen an Unicef Deutschland. „Es geht um Kinder, um schutzbedürftige Personen. Auch mit dem Besitz wird das System am Laufen gehalten“, widersprach er dem Angeklagten, der betont hatte, das Material nicht weiter verbreitet zu haben.

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