
Weil das Schöffengericht Mitgliedern des Motorradclubs „Bandidos“ Gewaltandrohung gegen Leiharbeiter nicht nachweisen konnte, wurde das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.
Weil das Schöffengericht Mitgliedern des Motorradclubs „Bandidos“ Gewaltandrohung gegen Leiharbeiter nicht nachweisen konnte, wurde das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.