Seinen Garten mit einem Wall einzufrieden und damit gleichzeitig auch noch Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, das mag grundsätzlich wünschenswert sein, kann aber auch zu Konflikten führen. Wenn schon nicht mit dem Nachbarn, dann unter Umständen mit der Kreisverwaltung. Denn ist die Möglichkeit solcher Auffüllungen im Bebauungsplan nicht vorgesehen, hebt der Kreis schon mal den Zeigefinger: Entweder muss der Wall wieder weg – oder Politik und Verwaltung müssen nachsitzen und extra den Bebauungsplan ändern, wie in einem aktuellen Fall.
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