Der Rat hat entschieden. Die Größe der Eingangsklassen bleibt zugunsten der Ausgeglichenheit beider Grundschulen auf 24 Plätze reglementiert. Das bedeutet für neun Elternpaare, ihr Kind nicht auf die Wunsch-Schule schicken zu können.
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Der Rat hat entschieden. Die Größe der Eingangsklassen bleibt zugunsten der Ausgeglichenheit beider Grundschulen auf 24 Plätze reglementiert. Das bedeutet für neun Elternpaare, ihr Kind nicht auf die Wunsch-Schule schicken zu können.